20230315_Grundstücksofferte_AndenBirken

Grundstücksofferte

Die Gemeinde Melchow beabsichtigt,

        • an dem Flurstück 646 der Flur 1 in der Gemarkung Melchow, zur Größe von 1.234 m² ein Erbbaurecht für 99 Jahre zur Errichtung eines Eigenheims

zu einem wertgesicherten Erbbauzins von zurzeit jährlich 4.298,90 Euro zu vergeben. Das Grundstück ist mit einem Wochenendhaus bebaut.

Der Erbbaurechtsnehmer wird verpflichtet, das Bestandsgebäude abzureißen und das Erbbaurechtsgebäude innerhalb von 3 Jahren bezugsfertig zu errichten.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Melchow ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen und liegt gemäß der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Melchow im Innenbereich. Die Bebaubarkeit richtet sich dort nach § 34 BauGB. Fragen zur konkreten Bebaubarkeit bzw. zulässigen Nutzung kann ausschließlich der Landkreis Barnim, Untere Bauaufsichtsbehörde, als Genehmigungsbehörde verbindlich beantworten.

Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung (Notar usw.), sämtliche Erschließungskosten und eventuelle Abrisskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

Mit der Bekundung eines Interesses entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages. Aus der Interessenbekundung lassen sich keine Verpflichtungen der Gemeinde Melchow herleiten.

Interessen sind bis spätestens 28.04.2023 schriftlich beim Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal abzugeben. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Richter, SB Liegenschaften, Tel. Nr. 03337/459939 oder E-Mail: liegenschaften@amt-biesenthal-barnim.de zur Verfügung.

Biesenthal, den 13.03.2023

Andre Nedlin

Amtsdirektor